Stand: 05  August  2008 Weiterempfehlen DruckenDrucken
 

Geltendes Recht

Die Gesellschaft unterliegt dem niederländischen Recht, insbesondere dem Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und ihrer Satzung (nachstehend „Satzung“ genannt). Die Aktien der Gesellschaft sind an der Euronext Amsterdam im gehandelten, aber nicht notierten Segment zum Handel zugelassen.

Die Gesellschaft unterliegt verschiedenen Rechtsvorschriften des Niederländischen Gesetzes zur Überwachung des Effektenhandels (Wet op het financieel toezicht, „WFT“). Diese Bestimmungen werden nachstehend zusammengefasst.

Gemäß Paragraf 5:60 des WFT müssen bestimmte Personen, die innerhalb der Gesellschaft Führungsverantwortung tragen, und wenn anwendbar, mit diesen Personen eng verbundene Personen(zusammen „Insider“ wie unten defi niert) die niederländische Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten(die „AFM“)) über alle Transaktionen, die auf eigene Rechnung vorgenommen werden und in Zusammenhang mit Aktien der Gesellschaft oder mit Derivaten oder anderen an sie gebundenen Finanzinstrumenten stehen, in Kenntnis setzen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften des WFT ist prinzipiell eine Straftat, die in den Niederlanden mit Geldstrafen und Bußgeldern geahndet wird.

Zu den „Insidern“ gehören insbesondere (i) Mitglieder des Board of Directors und des Executive Committee der Gesellschaft, (ii)bestimmte Führungspersonen, (iii) Personen, die mit den unter (i)und (ii) erwähnten Personen eng verbunden sind (einschließlich ihrer Ehegatten, unterhaltsberechtigten Kinder und anderer Verwandte, die im selben Haushalt leben), und (iv) juristische Personen, Treuhänder sowie Partnerschaften, deren Führungsverantwortlichkeiten von den unter (i), (ii) oder (iii) aufgeführten Personen wahrgenommen werden, oder die von einer solchen Person direkt oder indirekt kontrolliert werden, oder die zugunsten einer solchen Person gegründet wurden, oder deren wirtschaftliche Interessen denjenigen solcher Personen im Wesentlichen gleichgestellt sind.

Gemäß niederländischem Recht hat die EADS bestimmte interne Vorschriften gegen Insider-Geschäfte (nachstehend „Insidergeschäftsvorschriften“ genannt) erlassen, damit die Geheimhaltung wichtiger Firmeninformationen, die Transparenz des Handels in Aktien der EADS und die Befolgung der Regeln der EADS in Bezug auf den Handel mit Aktien der EADS mit den Vorschriften in Bezug auf den Aktienhandel in den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und Spanien gewährleistet sind (Beispiele bezüglich der Veröffentlichungspflichten für Mitglieder des Board of Directors und des Executive Committee in den Niederlanden, Deutschland, Spanien und Frankreich finden sich unter „3.1.11 Mitteilungspflichten bezüglich Beteiligungen
Veröffentlichungspfl ichten für Mitglieder des Board of Directors und des Executive Committee“). Gemäß den Insidergeschäftsvorschriften sind (i) allen Mitarbeitern und Directors Transaktionen mit Aktien der EADS bzw. Aktienoptionen untersagt, wenn sie über Insiderinformationen verfügen, und (ii) dürfen bestimmte Personen nur innerhalb sehr begrenzter Zeiträume mit Aktien der EADS oder Aktienoptionen handeln und haben im Hinblick auf bestimmte Transaktionen spezifische Informationsverpflichtungen gegenüber dem von der Gesellschaft benannten Beauftragten für die Einhaltung der internen Insider-Vorschriften und gegenüber der zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörde. Die aktuelle Version der Insidergeschäftsvorschriften (Stand 1. Januar 2007) ist auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar.

Das Board of Directors der EADS hat den EADS Chief Financial Officer, Hans Peter Ring, zum Compliance Officer ernannt. Der Compliance Officer ist im Wesentlichen für die Durchsetzung der internen Insider-Vorschriften und für die Berichterstattung an die AFM verantwortlich.

Gemäß Artikel 5:59 Paragraf 7 des WFT muss die Gesellschaft eine Liste aller Personen führen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder in anderer Weise für sie arbeiten und Zugang zu Insiderinformationen haben. Nach französischem, deutschem und spanischem Recht existieren entsprechende Anforderungen.

Außerdem unterliegt die Gesellschaft im Hinblick darauf, dass ihre Aktien an regulierten Märkten in Frankreich, Deutschland und Spanien zum Handel zugelassen sind, dem Recht dieser drei Rechtsordnungen. Im Folgenden werden die für die Gesellschaft wichtigsten Gesetze und Vorschriften bezüglich der Veröffentlichung von Informationen in diesen drei Rechtsordnungen zusammengefasst.

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