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| Geschäftsjahr | Bruttodividende | Termin der Auszahlung |
| 2007 | 0,12 € | 04.06.2008 |
| 2006 | 0,12 € | 16.05.2007 |
| 2005 | 0,65 € | 01.06.2006 |
| 2004 | 0,50 € | 08.06.2005 |
| 2003 | 0,40 € | 04.06.2004 |
| 2002 | 0,30 € | 12.06.2003 |
| 2001 | 0,50 € | 28.06.2002 |
| 2000 | 0,50 € | 27.06.2001 |
In Zukunft wird den Aktionären die Dividendenpolitik von EADS und ihre Vorgehensweise bei der Bildung von Rückstellungen vom Board of Directors vorgeschlagen, abhängig von Faktoren wie der aus der Leistung resultierenden Ausschüttungskapazität von EADS, ihren Prioritäten bei der Verwendung der Barmittel und dem Vertrauen in zukünftige Aussichten (das Zahlungsniveau zieht auch externe Faktoren in Betracht, wie die Dividendenpolitik vergleichbarer europäischer und internationaler Unternehmen). Keine Zusicherung kann jedoch gegeben werden im Hinblick auf das vorzuschlagende Niveau der Dividende für die kommenden Jahre.
Ab dem 1.Januar 2007 tritt in den Niederlanden eine Steuerreform in Kraft. Einer der Hauptgründe für diese Reform war es, die Attraktivität der Niederlande für Investitionen zu erhöhen. Eine wichtige Änderung des niederländische Steuergesetz bzgl. Dividenden besteht darin, dass die Quellensteuer von 25% auf 15% gesenkt wurde. Das bedeutet, dass nach niederländischem Steuerrecht ab dem 1.Januar 2007 alle Dividendenzahlungen einer Quellensteuer von 15% unterliegen unabhängig von den Steuergesetzen im Heimatland des Aktionärs. Sollte es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und dem Heimatland des Aktionärs geben, dass eine Quellensteuer unter 15% vorsieht, so wird diese maßgebend sein.
Gemäß Artikel 31 der Satzung erlischt der Anspruch auf die von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenzahlungen oder sonstige Ausschüttungen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Datum, an dem der besagte Anspruch fällig und zahlbar wird. Das Recht auf Ausschüttung von Zwischendividenden erlischt fünf Jahre ab dem Datum, an dem Anspruch auf Dividendenausschüttung, der der Ausschüttung von Dividenden zugrunde liegt, fällig und zahlbar wird.